Gesetzliche Bestimmungen der HausdÄmmung

Es gibt bestimmte Verordnungen, die bei der Dämmung von Gebäuden beachtet werden müssen. Die früher bestehende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) gilt nicht mehr. Denn seit dem 1. Februar 2002 wurden diese Beiden von der Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst.
Im Jahr 2004 erschien dann die EnEV Novelle, welche die erste EnEV ablöste.
Die aktuellste Fassung der Energiesparverordnung, die novellierte EnEV 2007, wurde am 27. Juni 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Sie basiert auf den EU-Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Mit der neuen EnEV 2007 werden nun durch die Einbeziehung der Anlagentechnik in den Energiehaushalt auch Wärmeverluste berücksichtigt, die durch Erzeugung, Speicherung, Übergabe und Verteilung der Wärme entstehen. Als Resultat ist jetzt die Endenergie ausschlaggebend, welche an die Gebäudegrenzen übergeben wird und nicht mehr die benötigte Nutzenergie. Außerdem wird der Primärenergiebedarf beachtet, welcher den Gegenwert an Energieträgern (zum Beispiel Steinkohle und Erdöl) die insgesamt gefördert werden müssen um die benötigte Energie
(zum Beispiel für Dienstleistungen wie Raumwärme und Warmwasserbereitung)
zu erhalten und die Verluste durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers angibt. Er lässt sich aus dem Produkt: Primärenergiefaktor multipliziert mit Energiebedarf ermitteln. Die Vereinigung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung ermöglicht so eine Rundumbilanz eines Gebäudes.
Die neue Fassung der EnEV bringt auch folgende neue Aspekte mit ein. Es soll der sommerliche Wärmeschutz (Solarenergiegewinnung) mit einbezogen, Inspektion von Klimaanlagen eingeführt, alternative Energieversorgungs-systeme berücksichtigt und neue Anforderung und energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden eingeführt werden.
Die EnEV 2007 gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude und Gebäudeteile.
Jedoch gibt es auch Sonderreglungen für nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzte Gebäude, Konstruktionen die nur für kurze Dauer errichtet werden, unterirdische Gebäude und Betriebsgebäude, welche zur Tier- Und Pflanzenhaltung genutzt oder andauernd offen gehalten werden. Nicht betroffen von der EnEV 2007 sind Gebäude unter 50 m2 und landesrechtlich genutzte Baudenkmäler.

Mit der Energiesparverordnung 2007 entsteht auch ein neuer Energieausweis, der in dem folgenden Abschnitt näher erklärt wird.
Der Energiepass wurde von der Bundesregierung als freiwillige Maßnahme eingeführt zur Steigerung der Energieeffizienz an Gebäuden. Dieser Energiepass soll jedoch durch den Energieausweis am 1. Juli 2008 ersetzt werden. Ab diesem Monat ist es dann für jeden Hausbesitzer die Pflicht einen solchen Ausweis zu besitzen, welcher bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes anhand der EnEV 2007 auszustellen ist. Durch den Energiepass-  bzw. Ausweis wird das Verhalten eines Hauses in energetischer Hinsicht geprüft und beurteilt. Diese Beurteilung hat bestimmte Grundlagen. Zum einen wird der Primärenergiebedarf eines Gebäudes in Betracht gezogen und auf der anderen Seite werden dem Hausbesitzer Lösungen angeboten zur Beseitigung eventueller Energieverluste in Form von Sanierungsvorschlägen. Dadurch sollen dem Besitzer Vergleiche gezeigt werden um eine bessere Einschätzung der energetischen Lage seines Gebäudes zu ermöglichen und Einsparpotentiale aufgedeckt werden.

Formeln:
Um den Primärenergiebedarf zu errechnen benötigt man den Primärenergiefaktor. Dieser Faktor ist ein regional festgelegter Wert, der in Deutschland von der EnEV bestimmt wurde. Für Heizöl und Erdgas liegt er zum Beispiel bei 1,1 und für Holz bei 0,2. Der Endenergiebedarf bildet sich aus dem Bedarf der Heizwärme, der Trinkwasserwärme und dem Verlust über die Anlagentechnik. Aus dem Produkt des Endenergiebedarfs und dem Primärenergiefaktor entsteht der Primärenergiebedarf.

Physikalische Grundbegriffe


Wissenswertes


Thermographie


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