Wien’sches Verschiebungsgesetz
Im 19. Jahrhundert untersuchten viele Physiker die Strahlungen, die ein Körper abgibt. Um Berechnungen zu vereinfachen nahm man oft einen idealisierten gedachten „Schwarzen Körper“, der auftreffende Strahlung vollständig absorbiert und somit nicht zurückreflektiert, aber auch nicht durchlässt. Dadurch konnte man Berechnungen durchführen, die sich nur auf die körpereigenen abgegebenen Strahlen bezogen.
Wilhelm Wien entdeckte im Jahr 1893, dass es eine Beziehung zwischen der Temperatur T eines schwarzen Körpers und der maximalen Wellenlänge lmax seiner abgebenden Wärmestrahlung gibt und stellte das nach ihm benannte Verschiebungsgesetz auf.
Es besagt, dass mit zunehmender Temperatur des Körpers die maximale Länge der Wärmewellen abnimmt.
Ein gutes Beispiel für dieses Gesetz ist das Glühen von Stahl. Bei zunehmender Temperatur fängt Stahl ca. ab 400°C an zu glühen uns die nicht sichtbare Infrarotstrahlung, die Stahl aussendet wird zu sichtbarer roter Strahlung. Infrarotstrahlung hat einen Wellenlängenbereich von 0,3 mm bis
770 nm. Sichtbare rote Strahlung hat dagegen Wellenlängen von 770 nm bis 640 nm und weist somit kürzere Wellen auf.
Die Konstante „w“ dieser Formel ist hierbei die so genannte „wiensche Verschiebungskonstante“, deren Wert beträgt.
Da man in der Praxis jedoch nicht auf ein Objekt trifft, das sämtliche Strahlungen absorbiert, kann man nur die Differenzen der jeweiligen Strahlung in Betracht ziehen und das bei möglichst gleichmäßigen Randbedingungen.